Unsere stichtagsbezogene und unterschriebene Aufmaßdatei enthält eine Wohn- und Nutzflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN277 inklusive BRI, BGF, teilbemaßtem Grundriss gem. unserer Muster sowie einer Schnittdarstellung in der Genauigkeitsstufe I bis II. Sie basiert auf den tatsächlichen vor Ort gemessenen Gesamtflächen (Wohnflächen und Nutzflächen) sowie den vorhanden Räumen (inkl. Flure, Bäder, WCs, Kammern, sonstigen Räumen, Balkone, Terrassen, Anbauten und ggf. weiteren Gebäuden, etc.) zzgl. einer Anfahrtspauschale von 30 EUR netto. Unsere Aufmaße sind beleihungsfähig (banktauglich) und berechtigen zur Vorlage bei Kreditinstituten (z.B. für Finanzierungen und Wertermittlungen) und bei Gericht. Optional können die Unterlagen auch im CAD-Format (.ifc oder .dwg) erstellt werden. Kosten siehe Kalkulator bzw. Preisliste im Bestellformular.
Hinweis
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere Preiskalkulation und Preisliste zum 01.06.2026 anpassen werden. Um die Preiskalkulation zu vereinfachen ist ab dem 01.06. die Anzahl der Räume für die Preisgestaltung nicht mehr relevant. Bei der Berechnung der Kosten für das Aufmaß sind dann nur noch Objektart, Anzahl Geschosse, ggf. Anzahl der Wohneinheiten und die Gesamtfläche (Wohn- und Nutzfläche) zu berücksichtigen.
* Anzahl Geschosse je Doppelhaushälfte (z.B. EG, OG und DG in beiden DHH = 6 Geschosse)
Kellergeschoss
Dachgeschoss
Ungefähre Quadratmeter (Wohn- und Nutzfläche)
100m² kostenlos inklusiv
Extras
Erstellung bedarfsorientierter Energieausweise
für Wohngebäude (inkl. Aufmaß)
Lieferung der Aufmaßdaten
als .ifc-Datei zur Weiterverarbeitung mittels CAD-Software
Lieferung der Aufmaßdaten als 2D dwg-Datei
Lieferung der Aufmaßdaten als 3D dwg-Datei
Vorbereitung von Plänen für eine Abgeschlossenheitserklärung oder Teilungserklärung
inkl. Ansichten / Schnitte / Bestellung Flurkarte. Die Beantragung der AE/TE erfolgt dann durch den Endkunden oder einen Architekt (pauschal bis 5 Wohneiheiten)
Gößere Objekte nach Vereinbarung.